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LCN SHS Problem
#11
Du wirst Das kommerzielle Problem mit dem Lieferanten lösen müssen und dann muss jemand mit der LCN-Pro auf dem PC ans PKU und mit Bus-Monitor etc. nachsehen. Wenn Du Dich mit dem nicht einigen kannst, musst Du Dir einen anderen LCN-Partner suchen, der das macht.

(05.01.2025, 22:52)LuckyLPA schrieb: hat er die Module verschlüsselt

Das geht? Ich bin selber auch nur "angelernter" LCNer für meine eigene Anlage, das ist mir neu. 

Wenn dem wirklich so wäre, musst Du Dich um so mehr mit dem Lieferanten einigen.
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#12
Moin

Ja das geht. Mach ich auch. Der Kunde bekommt, nach Zahlung der Rechnung einen Umschlag mit allen Codes. Bei einem Garantiefall in der Programmierung wird diese nur bei versiegeltem Umschlag von mir gewährt. Wenn er jemand anderes beauftragt, kann er ihm alle Zugangsdaten geben, aber ich bin dann raus.

Es gibt aber auch Module, wo es ganz spezielle Programmierungen gibt, die ich als Firmengeheimnis ansehe und diese Module gebe ich gar nicht frei. Der Kunde kann diese nutzen, aber die Programmierung bleibt verschlossen. Mach ich bei anderen Steuerungen auch so.
mfG Carsten...

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#13
Puh. Das ist jetzt off topic, aber ich würde das als Kunde für meine Anlage nie akzeptieren. Ich habe die Anlage damals von dem Elektriker/LCN-Partner völlig "offen" erhalten und habe auch eine eigene PRO-Lizenz und es war von vornherein abgesprochen, dass ich auch selbst Änderungen an der Programmierung vornehmen kann und werde. Aber ich bin auch selbst aus der IT-Branche, insofern ist mir so etwas nicht fremd. Mein Elektriker/LCN-Partner hat sich damals bei der Programmierung auch nicht mit Ruhm bekleckert und ich musste so manche Fehler korrigieren. Auch zwei Hardware-Installations-Fehler ... insofern würde ich mich niemals aus meiner eigenen Anlage aussperren lassen.
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#14
Der Kunde ist ja nicht ausgesperrt. Alle Zugangsdaten sind in einem Umschlag, den dieser hat. Für die Zeit der Gewährleistung sollte dieser nur eben versiegelt bleiben, da ich ja sonst nicht weiß was der Kunde selbst dran rumgefingert hat.

Da du selbst in der IT arbeitest müsstest du das doch kennen, dass es auch Systeme gibt, auf denen man arbeiten kann aber eben keinen Zugriff auf die tieferen Programme hat. Softwareentwickler schützen ja ihr geistiges Eigentum auch.
mfG Carsten...

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#15
Nicht ausgesperrt. Aber sobald der Kunde mal selber auch nur was simples klitzekleines umprogrammieren will, verliert er die Garantie? Das kann es aber doch nicht sein. LCN ist (auch) zum Programmieren da. Wenn man dem Kunden das mit dieser Drohung verweigert, dann ist das schon sehr grenzwertig. Meine Meinung.
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#16
Ich muss auf meine Programmierung 5 Jahre Gewährleistung geben. Wenn der Kunde mal eben was umprogrammieren will, dann kann ich keine Gewährleistung mehr übernehmen, da ich dann ja erstmal, wenn der Kunde es versaut nach dem Fehler suchen muss. Und ich müsste auch noch belegen, dass der Fehler erst durch die Umprogrammierung auftrat, wenn ich auf meinen Kosten nicht sitzen bleiben möchte.
Die Anlagen, welche ich bisher verbaut habe werden kaum wieder angefasst, nach der Inbetriebnahme. Höchstens mal, wenn etwas nachinstalliert wird. Am LCN programmieren machen eigentlich nur die Leute, die eh alles selbst machen wollen. Die meisten Kunden wollen nur, dass ihre Anlage läuft.
mfG Carsten...

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#17
Nein, LCN ist prinzipiell nicht "auch zum Programmieren da". Der Kunde kauft eine Smarthomelösung. Das bedeutet, er kauft eine komplette Anlage, inclusive Programmierung.

Nahezu kein Kunde programmiert selber in der Anlage, es kauft auchn nahezu kein Endkunde die dafür notwendige LCN-PRO.

Wenn Sie einen modernen Smart-TV kaufen, ist auf diesem die ganze Funktion mit einem Linux Betriebssystem realisert. Auch dort bekommen Sie in der Regel keinen Zugriff auf das Betriebssystem, sind gewissermaßen ausgesperrt.

Stellen Sie sich vor, sie greifen bei Ihrem Auto in die Programmierung der Motorelektronik ein und verursachen dadurch einen Motorschaden. Sicher wird da kein Hersteller eine Garantieleistung erbingen.
Er wird nicht mal euine Ursachenforschung betreiben, um den Beweis zu erbringen, ob Ihre Umprogrammierung den Schaden verursacht hat.

Der einzige Unterschied mag sein, dass bei Autos oder Fernsehern die Programmierung durch den Hersteller erfolgte, bei LCN durch Ihren Elektriker. Aber in beiden Fällen haben Sie ein Gesamtsystem aus Hardware un Programmierung gekauft, incl. Gewährleistung.

Es gibt auch Kunden, die lassen nur die Module durch den Elektriker installieren, kaufen also nur die Hardware und haben auf diese Garantie.  Programmieren machen sie dann alles selber. Das ist natürlich auch ein Weg, dann wurde aber kein Programmierung gekauft, und auf diese besteht auch keine Gewährleistung.

Der Weg von LuckyLPA ist daher sehr sinnvoll. Der Kunde kann auf die Programmierung selber zugreifen, verliert aber durch Öffnen des versiegelten Umschlags alle Gewährleistungsansprüche.
Wenn ein Elektriker eine Programmierung erstellt, und der Kunde diese verändert, kann der Elektriker keine Garantie mehr geben, da es nicht mehr seine Arbeit ist.
Mit freundlichen Grüßen vom LCN-Team

H.Szlopsna
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#18
Was will man auf die Programmierung auch Garantie geben? An der kann ja nichts kaputt gehen. Sie könnte höchstens Fehler haben.
Nun ja, das muss der jeweilige Kunde entscheiden. Mir war es so recht, wie es bei uns lief. Der Elektriker hat eine initiale Programmierung vorgenommen (allein schon, um die verbaute Hardware in Betrieb nehmen und überprüfen zu können) und ich habe eine LCN-Pro mit gekauft. Ich habe ihn später auch nie wieder gebraucht (jedenfalls nicht zur Programmierung), habe ihn nur 1-2x um Rat gefragt. Und dann später seine Fehler selber ausgebügelt ...

Und bzgl. "Der Kunde kauft eine Smarthomelösung" - genau. Und solche Lösungen sind eigentlich per Definition nie fertig sondern ständige Work in Progress.

Das Äquivalent zum Linux-OS des Smart-TV und des Motorsteuergerätes wäre die Firmware der LCN-Module. Nein, an der will ich nicht herum programmieren. :-)
Und moderne E-Autos bieten heute Schnittstellen zur Integration in Smart-Home-Umgebungen und ja, die kann man als Endkunde nutzen, ohne dass die Garantie des Wagens erlischt.
Wir sollten wenigstens Äpfel und Birnen vergleichen und nicht Obst und Mineralien.
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#19
Okay... was will man da an Garantie geben? Beispiel gefällig?

Steuerung der Jalousien: Der Hersteller sagt, ab 50km/h Windgeschwindigkeit müssen diese hochgefahren und gesichert werden. Das wird auch so in den Modulen hinterlegt. Jetzt kommt der Kunde und fingert an der Parametrierung des Moduls rum und die Jalousien bleiben auch bei Orkan unten und werden aus der Verankerung gerissen. Der Schaden kann dabei schnell auch mal in die zig Tausend € gehen.
Was meinst du, auf wen der Kunde diesen Schaden abwälzen will? Genau das hab ich schon an einer Anlage gesehen, wo ich als Gutachter hinzugezogen wurde. Schaden lag damals, da es ein spezieller Hersteller für "ganz Besondere" Lamellen war bei über 120.000€.
mfG Carsten...

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#20
Das stelle ich natürlich gar nicht in Frage. Aber wir reden, denke ich, auch ein wenig aneinander vorbei. Ich denke, wenn ein Kunde (wie ich) das wünscht, würdest auch Du eine Lösung mit offener Programmierung verkaufen, mit Garantie halt dann nur auf die Hardware und nicht auf die konkrete Programmierung. Ist ja alles nur Verhandlungssache. Mein Elektriker damals hatte damit so auch kein Problem.
Wir kommen hier auch etwas vom Thema ab und ich möchte den Thread nicht weiter kapern.
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