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BU4L und Kunde
#2
Werden bei Ihnen die Zähler so häufig getauscht ? Ich wohne zumindest seit 12 Jahren in meiner Wohnung, bisher kein Zählertausch, weder Gas noch Strom. Eine Umfrage bei meinen Kollegen ergab gerade, keinen Zählertausch in den letzten 20 Jahren.

Ofiziell sieht es so aus, dass die Gültigkeitsdauer der Eichung mechanischer Zähler 16 Jahre, elektronischr 8 Jahre beträgt.
Das beduetet jedoch nicht, dass nach dieser Zeit die Zähler zwangsweise getauscht werden müssen. Es genügt, einige einer Baureihe zu überprüfen. Sind diese noch in Ordnung, gilt für die gesammte Baureihe eine Verlängerung der Eichung (also, ohne jeden einzeln zu prüfen). Es sind in der Praxis durchaus 35 Jahre alte Zähler anzutreffen. Sie haben demnach die Chance, jeden Kunden einmal zum BU4L nachstellen zu besuchen, bevor Sie Ihre Rente antreten....

Von daher sehen wir eigentlich keine Notwendigkeit, dem Endkunden eine Möglichkeit zur Verfügung zu stellen. Zumal man noch disktutieren könnte, ob der Kunde nun den gleichen Zählerstand auf GVS und Zähler haben möchte, oder ob er nicht doch den Stromverbrauch seit Inbetriebnahme des LCN-BU4L wissen möchte.

Bedenken Sie bitte ausserdem, bekommt der Kunde eine solche Möglichkeit in die Hand, kann es jederzeit sein, dass er daran "herumspielt" und sich später bei Ihnen beklagt, dass die Anzeige nicht stimmt. Es erspart also Ihnen möglichen Ärger, und gibt die Chance, wenigstens mal alle 20 Jahre Kontakt zum Kunden aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen vom LCN-Team

H.Szlopsna
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Nachrichten in diesem Thema
BU4L und Kunde - von LuckyLPA - 08.08.2013, 15:58
[Kein Betreff] - von HSZ - 09.08.2013, 07:26
[Kein Betreff] - von Uwe - 09.08.2013, 09:23
[Kein Betreff] - von LuckyLPA - 23.08.2013, 10:24

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